Süddeutsche Ponykörung

Alle Infos zur Süddeutschen Ponykörung am 6./7. November 2020

Die Beschicker müssen ein Anwesenheitsnachweis, das tierärztliche Protokoll und den Equidenpass mitbringen.

Anreise / Melden

Freitag, 06.11.2020 Parken (P2 – Schotterplatz), Stallzelt im Wirtschaftshof (S)
15:00 – 16:45 Uhr Melden, Identifikation, Messen und Tierarztkontrolle (Wirtschaftshof – 21)
17:00 Uhr Probefreispringen Ponykörung (freiwillig)
Samstag, 07.11.2020 Parken  (P1 -Wiese )
07:30 – 09:00 Uhr Melden, Identifikation, Messen und Tierarztkontrolle (Große Reithalle – 16)

Vorstellung

Vorstellung der Hengste nach LPO §70 B1 auf Trense gezäumt, bitte leicht zu öffnende Zügel verwenden,

Vorführkleidung (Verbandskleidung) erwünscht, Kopfnummern müssen vom Beschicker gestellt werden.

Den Anweisungen der Richter ist Folge zu leisten. Die Vorstellung der Hengste erfolgt im Schritt und Trab an der Hand, im Freilaufen und sofern gem. Zuchtprogramm erforderlich im Freispringen sowie auf dem Schrittring mit anschließender Ergebnisbekanntgabe. Das Ergebnis der Leistungsprüfung kann bei der Rangierung mit einbezogen werden.

Hilfe bei der Vorstellung der Hengste durch die Jungzüchter ist möglich.

Gesundheit:

Am Tag der Körung müssen ein aktuelles Gesundheitsattest und der Equidenpass des Hengstes vorgelegt werden. Das Ergebnis der positiven Abstammungsüberprüfung muss spätestens am Tag der Körung vorliegen. Weitere Untersuchungen gemäß Zuchtprogramm sind bei den gekörten Hengsten im Nachgang beim jeweiligen Zuchtverband zu veranlassen.

Die Pferde müssen Influenza-geimpft, gesund und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen.

Der Veranstalter ist berechtigt Medikationskontrollen anzuordnen. Die Medikationskontrollen werden nach Bestimmungen der LPO durchgeführt.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B.Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig sind. Ponys mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.

Richterkommission:

Uwe Mieck, Béatrice Zimmermann, Dr. Klaus Banzhaf, Sabine Schoch, Manfred Weber

Haftung:

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter/Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer /Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Für jeden Hengst muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Veranstalter behält sich vor, Termine und Orte zu ändern. Allgemeine Bedingungen zum Tiertransport sowie die BMELV Leitlinien der Pferdehaltung sind einzuhalten. (www.pferde-bw.de)

Video

Die Körung wird über clipmyhorse.TV  übertragen.  https://www.clipmyhorse.tv/de_DE/

Fotograf

Reitsportfotografie ok  Email: olav.krenz@arcor.de

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