Zum Zeitpunkt der Bedeckung:
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Hat der Züchter oder Besitzer eine aktive Mitgliedschaft in einem Zuchtverband?
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Bei der Bedeckung ist darauf zu achten: Sind beide Elterntiere eingetragen?
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Der Hengsthalter muss einen Deckschein ausstellen – hier müssen enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Unterschrift des Hengsthalters
Bei der Geburtsmeldung:
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Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
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Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen
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Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Unterschrift des Hengsthalters – falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigrees) beizulegen. Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht
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Bei Rassen die eine verpflichtende Abstammungsuntersuchung haben (Islandpferd, Connemara, Konik, Huzulen, Achal-Tekkiner, Leustettener Pferd, Lipizzaner, Kiger Mustang, Quater Horse, Karabagh) – haben die Eltern bereits eine DNA Nummer?
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Bei Islandpferden: Sind die Eltern bereits in WorldFengur angelegt? Das Fohlen erhält direkt eine FEIF-ID
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Bei Appaloosa und PoA: Sind die Eltern bereits auf Erbkrankheiten getestet? (GBED, HYPP, MH, PSSM, HERDA)
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Bei Tieren für die zusätzlich ein amerikanisches Papier beantragt wird (zB PoA)– bitte dieses umgehend beantragen und dem Verband nachreichen
Zum Zeitpunkt der Registrierung:
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Zum Registriertermin mitzubringen sind: Equidenpass der Mutter, Kopie der Geburtsmeldung, evtl Papiere die nachgereicht werden müssen
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Vor Ort wird das Fohlen für den Equidenpass gezeichnet (auf dem Signalement) und mittels Transponder gekennzeichnet
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Bei Rassen, die eine verpflichtende Abstammungsuntersuchung haben wird direkt auf dem Termin eine Haarprobe des Fohlens entnommen und anschließend zur Analyse versandt.
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10 % der Fohlen ohne verpflichtende Abstammungsuntersuchung müssen stichprobenartig getestet werden – die Auswahl erfolgt zufällig.
Anschließende Passerstellung:
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Bei Rassen, die eine verpflichtende Abstammungsuntersuchung haben oder von denen eine DNA Stichprobe veranlasst wurde, muss dieses Ergebnis abgewartet werden
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Die Daten des Fohlenregistrierens werden in die EDV eingegeben und überprüft
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Wenn alle Angaben passen kann der Equidenpass erstellt werden
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Danach erfolgt eine nochmalige Korrektur und die Bestätigung der Zuchtleitung
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Rechnungsstellung und bei Abbuchung direkter Versand
Der Weg von der Geburtsmeldung bis zum Equidenpass Appaloosa und Ponys of the Americas
Zum Zeitpunkt der Bedeckung:
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Habe ich bereits eine aktive Mitgliedschaft in einem Zuchtverband
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Bei der Bedeckung ist darauf zu achten: Sind beide Elterntiere eingetragen? Oder werden diese im Laufe des Jahres noch eingetragen? Eine Auskunft zur Eintragungsfähigkeit kann beim Zuchtverband angefragt werden.
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Der Hengsthalter muss einen Deckschein ausstellen – hier müssen enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
Bei der Geburtsmeldung
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Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
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Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen – diese ist in der Regel 15-stellig und beginnend mit 276…
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Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters – falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden, ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigree’s des Hengstes/der Stute) beizulegen. Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht. Unterschrift des Stutenbesitzers
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Sind die Eltern bereits auf Erbkrankheiten getestet? (GBED, HYPP, MH, PSSM, HERDA) – Befund des Labors beilegen
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Außerdem ist umgehend nach der Geburt der Fohlen das amerikanische Papier zu beantragen und dem Verband in Kopie nachzureichen
Zum Zeitpunkt der Registrierung/Prämierung
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Zum Registriertermin mitzubringen sind:
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Equidenpass der Mutter
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Kopie der Geburtsmeldung
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evtl Papiere/Informationen die nachgereicht werden müssen (Eintragung, etc)
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amerikanisches Ursprungspapier des Fohlens im Orginal
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Vor Ort wird das Fohlen für den Equidenpass gezeichnet (auf dem Signalement) und mittels Transponder gekennzeichnet
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5 % der Fohlen ohne verpflichtende Abstammungsuntersuchung müssen stichprobenartig getestet werden – die Auswahl erfolgt zufällig. Direkt auf dem Termin werden hier Haarproben des Fohlens und der Mutterstute entnommen und anschließend zur Analyse versandt (meist nach Gene Controll, Grub)
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Auch für spezielle Farbuntersuchungen können hier Haare entnommen werden
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Ist ein Elternteil heterozygot für eine der Erbkrankheiten, muss das Fohlen ebenfalls vor der Equidenpasserstellung getestet werden
Anschließende Passerstellung
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Die Daten der Fohlenregistrierung werden in die EDV eingegeben und überprüft
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Bei Fohlen, die für die stichprobenartige Abstammungsüberprüfung ausgewählt wurden, muss das Ergebnis abgewartet werden
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Falls das amerikanische Papier zum Zeitpunkt der Kennzeichnung nicht vorlag, muss es nachträglich im Orginal in die Geschäftsstelle eingesandt werden – davor können die Unterlagen nicht weiter bearbeitet werden
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Ist ein Elternteil heterozygot für eine der Erbkrankheiten, muss der Befund auf Erbkrankheiten des Fohlens vor Equidenpasserstellung vorliegen
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Wenn alle Angaben passen und alle Unterlagen vorliegen kann der Equidenpass erstellt werden
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Anschließend erfolgt eine Korrektur und die Bestätigung der Zuchtleitung
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Bei Rechnungserstellung wird der Equidenpass erst nach Zahlungseingang versandt und bei Abbuchung erfolgt der Versand direkt
Der Weg von der Geburtsmeldung bis zum Equidenpass Islandpferd
Zum Zeitpunkt der Bedeckung:
-
Habe ich bereits eine aktive Mitgliedschaft in einem Zuchtverband
-
Bei der Bedeckung ist darauf zu achten: Sind beide Elterntiere eingetragen? Oder werden diese im Laufe des Jahres noch eingetragen?
-
Eine Auskunft zur Eintragungsfähigkeit kann beim Zuchtverband angefragt werden
-
Der Hengsthalter muss einen Deckschein ausstellen – hier müssen enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
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Bei ausländischen Hengsten/Stuten die in Island bedeckt wurden: Hat der Hengst bereits eine DNA Nummer, die in einem Genlabor hinterlegt ist? Ansonsten direkt DNA typisieren lassen
Bei der Geburtsmeldung:
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Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
-
Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen – diese ist in der Regel 15-stellig und beginnend mit 276…
-
Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
-
falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden, ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigree’s des Hengstes/der Stute) beizulegen.
-
Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht. Unterschrift des Stutenbesitzers
-
Haben beide Elterntiere bereits eine DNA Nummer?
-
Sind beide Elterntiere bereits in WorldFengur angelegt?
-
Das Fohlen erhält bereits bei der Geburtsmeldung eine FEIF-ID in WorldFengur
Zum Zeitpunkt der Registrierung/Prämierung:
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Zum Registriertermin mitzubringen sind:
-
Equidenpass der Mutter
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Kopie der Geburtsmeldung
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evtl. Papiere/Informationen die nachgereicht werden müssen (DNA, Eintragung etc)
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Vor Ort wird das Fohlen für den Equidenpass gezeichnet (auf dem Signalement) und mittels Transponder gekennzeichnet
-
Direkt auf dem Termin wird auch eine Haarprobe des Fohlens entnommen und anschließend zur Analyse versandt (meist nach Gene Controll, Grub)
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Auch für spezielle Farbuntersuchungen können hier Haare entnommen werden
Anschließende Passerstellung:
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Die Daten der Fohlenregistrierung werden in die EDV eingegeben und überprüft
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Die Daten werden direkt in WorldFengur hinterlegt
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Es muss das Ergebnis der Abstammungsüberprüfung abgewartet werden – sobald dieses aus Grub (Gene Controll) vorliegt, kann der Equidenpass weiter bearbeitet werden
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Wenn alle Angaben passen und alle Unterlagen vorliegen kann der Equidenpass erstellt werden
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Anschließend erfolgt eine Korrektur und die Bestätigung der Zuchtleitung
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Bei Rechnungserstellung wird der Equidenpass erst nach Zahlungseingang versandt und bei Abbuchung erfolgt der Versand direkt
Der Weg von der Geburtsmeldung bis zum Equidenpass
Rassen mit verpflichtender Abstammungsüberprüfung
(Connemara, Islandpferd, Missouri Foxtrotter, Pura Raza Espanola, Warlander, Lusitano, Konik, Huzulen, Achal-Tekkiner, Leustettener Pferd, Lipizzaner, Kiger Mustang, Quater Horse, Karabagh)
Zum Zeitpunkt der Bedeckung:
-
Habe ich bereits eine aktive Mitgliedschaft in einem Zuchtverband
-
Bei der Bedeckung ist darauf zu achten: Sind beide Elterntiere eingetragen? Oder werden diese im Laufe des Jahres noch eingetragen? Eine Auskunft zur Eintragungsfähigkeit kann beim Zuchtverband angefragt werden
-
Der Hengsthalter muss einen Deckschein ausstellen – hier müssen enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
-
Bei ausländischen Hengsten/Stuten die im Ausland bedeckt wurden: Hat der Hengst bereits eine DNA Nummer, die in einem Genlabor hinterlegt ist? -> Ansonsten direkt typisieren lassen.
Bei der Geburtsmeldung:
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Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
-
Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen – diese ist in der Regel 15-stellig und beginnend mit 276…
-
Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
-
falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden, ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigree’s des Hengstes/der Stute) beizulegen. Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht. Unterschrift des Stutenbesitzers
-
Haben beide Elterntiere bereits eine DNA Nummer?
Zum Zeitpunkt der Registrierung/Prämierung:
-
Zum Registriertermin mitzubringen sind:
-
Equidenpass der Mutter
-
Kopie der Geburtsmeldung
-
evtl. Papiere/Informationen die nachgereicht werden müssen (DNA, Eintragung etc.)
-
Vor Ort wird das Fohlen für den Equidenpass gezeichnet (auf dem Signalement) und mittels Transponder gekennzeichnet
-
Direkt auf dem Termin wird auch eine Haarprobe des Fohlens entnommen und anschließend zur Analyse versandt.
-
Auch für spezielle Farbuntersuchungen können hier Haare entnommen werden
Anschließende Passerstellung:
-
Die Daten des Fohlenregistrierung werden in die EDV eingegeben und überprüft
-
Es muss das Ergebnis der Abstammungsüberprüfung abgewartet werden – sobald dieses aus Grub (Gene Controll) vorliegt, kann der Equidenpass weiter bearbeitet werden
-
Wenn alle Angaben passen und alle Unterlagen vorliegen kann der Equidenpass erstellt werden
-
Anschließend erfolgt eine Korrektur und die Bestätigung der Zuchtleitung
-
Bei Rechnungserstellung wird der Equidenpass erst nach Zahlungseingang versandt und bei Abbuchung erfolgt der Versand direkt
Der Weg von der Geburtsmeldung bis zum Equidenpass
Rassen ohne verpflichtende Abstammungsüberprüfung
Zum Zeitpunkt der Bedeckung:
-
Habe ich bereits eine aktive Mitgliedschaft in einem Zuchtverband
-
Bei der Bedeckung ist darauf zu achten: Sind beide Elterntiere eingetragen? Oder werden diese im Laufe des Jahres noch eingetragen? Eine Auskunft zur Eintragungsfähigkeit kann beim Zuchtverband angefragt werden
-
Der Hengsthalter muss einen Deckschein ausstellen – hier müssen enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
Bei der Geburtsmeldung:
-
Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
-
Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen – diese ist in der Regel 15-stellig und beginnend mit 276…
-
Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
-
falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden, ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigree’s der Hengstes/der Stute) beizulegen.
-
Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht. Unterschrift des Stutenbesitzers
Zum Zeitpunkt der Registrierung/Prämierung:
-
Zum Registriertermin mitzubringen sind:
-
Equidenpass der Mutter
-
Kopie der Geburtsmeldung
-
evtl. Papiere/Informationen die nachgereicht werden müssen (Eintragung, etc.)
-
Vor Ort wird das Fohlen für den Equidenpass gezeichnet (auf dem Signalement) und mittels Transponder gekennzeichnet
-
5 % der Fohlen ohne verpflichtende Abstammungsuntersuchung müssen stichprobenartig getestet werden – die Auswahl erfolgt zufällig. Direkt auf dem Termin werden hier Haarproben des Fohlens und der Mutterstute entnommen und anschließend zur Analyse versandt.
-
Auch für spezielle Farbuntersuchungen können hier Haare entnommen werden
Anschließende Passerstellung:
-
Die Daten der Fohlenregistrierung werden in die EDV eingegeben und überprüft
-
Bei Fohlen, die für die stichprobenartige Abstammungsüberprüfung ausgewählt wurden, muss das Ergebnis abgewartet werden
-
Wenn alle Angaben passen und alle Unterlagen vorliegen kann der Equidenpass erstellt werden
-
Anschließend erfolgt eine Korrektur und die Bestätigung der Zuchtleitung
-
Bei Rechnungserstellung wird der Equidenpass erst nach Zahlungseingang versandt und bei Abbuchung erfolgt der Versand direkt