E I Feldprüfung für Stuten und Wallache Zuchtrichtung Reiten

E I Feldprüfung für Stuten und Wallache Zuchtrichtung Reiten

202107AprganztägigE I Feldprüfung für Stuten und Wallache Zuchtrichtung ReitenMainburg

Termin Details

Ausschreibung für eine Leistungsprüfung

Prüfungsform: E I Feldprüfung f. Stuten und Wallache Zuchtrichtung Reiten
Prüfungszeitraum: 07.04.2021
Prüfungsort: Reitanlage Ried, Ried 7, 84048 Mainburg, www.reitanlage-ried.net

Zuständiger Zuchtverband: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.

Anmeldeschluss: 18.03.2021

Zugelassene Rassen: Leonharder, Connemara, Dt. Reitpony, Lewitzer, New Forest, Fjord, Welsh B,C,D, Achal Tekkiner, kl.dt. Reitpferd, Pinto, Leutstettener, etc.

Mindestalter: 3 Jahre (gemäß LP-Richtlinien)

Anlieferungsunterlagen: Gemäß LP-Richtlinien und ggf. weitere Unterlagen Hinweis für den Anmelder: Bitte beachten Sie, dass bei der Anlieferung die Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Verwaltungsgebühr: 25,00 € (Feldprüfung)
Prüfungsgebühr: 25,00 € (Feldprüfung)
Veranstaltungsgebühr: 10,00 €
Gesamt Anmeldegebühr: 60,00 € Mitglieder BZVKS – 80,00 € Mitglieder anderer Verbände

Das ausgefüllte Anmeldeformular ist zu richten an:
Name Bayerischer Zuchtverb. f. Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
Adresse Landshamerstraße 11 , 81929 München
Email info.bzvks@lvbp.bayern.de
Telefon 089/926967-352

Die Anmeldegebühr ist bis zum Anmeldeschluss zu zahlen an:
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen e.V.
BLZ: 701 900 00 IBAN: DE23701900000000707643
Konto: 70 76 43 BIC: GENODEF1M01

Hinweise für den Anmelder:

Es gelten alle Vorgaben und Bestimmungen der LP-Richtlinien, Zuchtverbandsordnung und Zuchtbuchordnungen.
Auszug aus den LP-Richtlinien (Stand 06. Mai 2019)
Hinweis zur Ausrüstung von Reiter und Pferd bei Stations-, Kurz- und Feldprüfungen:
In allen Prüfungsteilen gelten die Bestimmungen für Basisprüfungen gemäß LPO. In den Prüfungsteilen, die eine Überwindung von Hindernissen beinhalten, ist eine Ausrüstung gemäß Aufbauprüfungen (Springpferde-LP) nach LPO zulässig.

Hinweis zum Anlieferungsverfahren bei einer Stationsprüfung:

B 1.2.1. Bei der Anlieferung vorzulegende Dokumente
Für jedes Pferd sind folgende Dokumente bei der Anlieferung vorzulegen
• der Equidenpass
• die Zuchtbescheinigung
• ein fachtierärztliches Gesundheitszertifikat, nicht älter als fünf Tage, aus dem hervorgeht, dass das betroffene Pferd sowie sein Herkunftsbestand frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit sind.
Darüberhinausgehende gesundheitliche Anforderungen sind von der Prüfungsstation zu regeln.
B 1.2.2. Hinweise durch den Anmelder
Spätestens bei der Anlieferung ist der Anmelder verpflichtet, auf besondere Eigenschaften oder Unarten des Pferdes, die für dessen Haltung, Pflege, Handhabung, Gesunderhaltung und die Prüfungsdurchführung bedeutsam sein könnten, schriftlich hinzuweisen. Darüber hinaus muss der Anmelder spätestens bei der Anlieferung die Prüfungsstation auf frühere Verletzungen und Erkrankungen des Pferdes hinweisen, damit diese ggf. bei einer Behandlung entsprechend berücksichtigt werden können.
Die Folgen (z. B. Haftung auf Schadenersatz) aus unterlassenen, unvollständigen oder nichtzutreffenden Hinweisen trägt der Anmelder.
B 1.2.3. Kontrolle veterinärmedizinischer Kriterien
Bei der Anlieferung wird jedes Pferd von der QM-Kommission nach
veterinärmedizinischen Kriterien im Stand, Schritt und Trab untersucht. Neben einer Überprüfung des Allgemeinzustandes finden auch eine Kontrolle des Gebisses und die Feststellung eventuell notwendiger orthopädischer Maßnahmen statt.
B 1.2.4. Überprüfung unter dem Sattel/im Geschirr
Bei der Anlieferung wird das Verhalten des Pferdes im Umgang und unter dem Reiter/ im Geschirr sowie der altersgerechte Entwicklungsstand mit angemessener Kondition überprüft.
Hierbei ist jedes Pferd des Anmelders oder einer von ihm beauftragten Person
unter dem Sattel/im Geschirr vorzustellen.

Hinweis zum Anlieferungsverfahren bei einer Kurz- oder Feldprüfung

B 2.1. Anlieferungsverfahren
Im Rahmen der Anlieferung werden alle nachfolgend aufgeführten Kriterien und Vorgaben, sowie die unter A 9 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen durch den ZV-Beauftragten (siehe B 2.2) überprüft.
B 2.1.1. Bei der Anlieferung vorzulegende Dokumente
Für jedes Pferd sind folgende Dokumente bei der Anlieferung vorzulegen
• der Equidenpass
• die Zuchtbescheinigung.
Darüberhinausgehende gesundheitliche Anforderungen sind von der Prüfungsstation/-ort zu regeln.
B 2.1.2. Hinweise durch den Anmelder
Spätestens bei der Anlieferung ist der Anmelder verpflichtet, auf besondere Eigenschaften oder Unarten des Pferdes hinzuweisen. Die Folgen (z.B. Haftung auf Schadenersatz) aus unterlassenen, unvollständigen oder nichtzutreffenden Hinweisen trägt der Anmelder

 

Ausschreibung E I

  Anmeldeformular E I

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Zeit

7. April 2021 ganztägig(GMT-11:00)

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Maske erforderlich
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