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Event Type
All
Ausschreibung
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Ponyforum
Seminar
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Stutbuchaufnahme
Versammlung
Zuchtschau
Februar
Zeit
(Samstag) 13:30
Ort
Landgasthof Vogelsang
Bahnhofstr. 24, 86706 Weichering
Covid 19 Maßnahmen
März
06MärganztägigFrühjahrskörung in Ansbach

Termin Details
Veranstalter: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. Landshamer Str. 11, 81929 München
Termin Details
Veranstalter:
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. Landshamer Str. 11, 81929 München
Tel. 089 / 92 69 67 -352, Fax 089 / 92 69 67 -355
E-Mail: info.bzvks@lvpb.bayern.de
Ort:
Am Reiterzentrum 3, 91522 Ansbach
Nennungen zur Körung:
Der Hengstbesitzer muss Mitglied des Verbandes sein.
Die Anmeldung ist an die Geschäftsstelle des Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. zu richten.
Zur Anmeldung gehört:
- die unterschriebene und ausgefüllte Anmeldung
- eine Kopie der Zuchtbescheinigung oder Eigentumsurkunde
- die vollständige Anschrift mit Email und Telefonnummer des Besitzers
- Nachweis einer Abstammungsüberprüfung bis spätestens zum Zeitpunkt
der Körveranstaltung (sofern es eine Ersteintragung ist)
- sofern vorhanden: DNA-Mikrosatelliten-Profil (am Tag der Körung werden
zudem Haare zur Identitätsüberprüfung gezogen)
- Ergebnisse von Leistungsprüfungen
- sofern vorhanden, Ergebnisse von rassespezifisch notwendigen Gentests
Nennungen bereits gekörter Hengste zur Anerkennung:
- die unterschriebene und ausgefüllte Anmeldung
- eine Kopie der Zuchtbescheinigung oder Eigentumsurkunde
- die Kopie des Körprotokolls
- bei bereits absolvierter Leistungsprüfung Kopie des Prüfungszeugnisses
- Nachweis einer Abstammungsüberprüfung bis spätestens zum Zeitpunkt der Körveranstaltung (sofern es eine Ersteintragung ist)
- sofern vorhanden: DNA-Mikrosatelliten-Profil (am Tag der Körung werden zudem Haare
zur Identitätsüberprüfung gezogen)
- Ergebnisse von rassespezifisch notwendigen Gentests
Nennungsformular: www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de/Downloads/Ausschreibungen
Nennschluss: 31.01.2021
Nenngeld/ Körgebühr:
€ 25, für Hengste mit Abstammungsnachweis eines der AGS angeschlossenen Zuchtverbände (ZV)
€ 50,- für alle anderen Hengste
(bei Bedarf zzgl. Verschlüsselungsgebühr € 12),
Für Nennungen, die nach dem 31.01.2021 eingehen, wird eine Nachnenngebühr von € 50,- (lt. Gebührenordnung) erhoben.
Nenngeld überweisen an:
Die Nenngebühren und ggf. Nachnenngebühr werden mit der Nennung fällig und sind durch Überweisung (Verwendungszweck: Nenngeld Körung 06.03.2021, Name) auf unser Konto bei der
Münchner Bank eG IBAN: DE23701900000000707643, BIC: GENODEF1M01 zu begleichen.
Zulassung und Vorstellung Körung/ Anerkennung an der Hand:
Pony-, Kleinpferde und Spezialpferderassenhengste des Geburtsjahrganges 2018 und älter (Mindestalter von 30 Monate empfohlen), die laut dem jeweiligen Zuchtprogramm zur Eintragung in das Zuchtbuch vorgestellt werden dürfen.
Vorstellung: 1. auf festem Boden im Schritt und Trab
- auf dem Dreieck im Schritt und Trab
- Freilaufen / rassebezogen auch Freispringen
- Schrittring und Ergebnisbekanntgabe
Bes. Bestimmungen:
Der Aussteller des Pferdes muss beim Veranstalter Mitglied sein. Alle Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Grundimmunisierung sowie der aktuelle Impfschutz gegen Influenza sind durch Vorlage des Equidenpasses nachzuweisen. Es besteht zwischen dem Veranstalter und den aktiven Teilnehmern bzw. Besuchern kein Vertragsverhältnis, jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Tier und Mensch ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278, 831 BGB. Kopfnummern, sind selbst mitzubringen. Wir bitten, leicht zu öffnende Zügel zu verwenden.
Achtung:
Die Hengstbesitzer erhalten vor der Körung/Anerkennung ein Schreiben mit u.a. einem Formular für die tierärztliche Untersuchung und der endgültigen Zeiteinteilung. Ohne Vorlage eines aktuellen tierärztlichen Zeugnisses/aktuellen Impfschutzes ist am Veranstaltungstag keine Vorstellung zur Körung/Anerkennung möglich. Die Vorstellung in der jeweiligen Verbandskleidung/ rassespezifischen Tracht ist erwünscht. Im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ist die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktion haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig. Ponys und Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.
Mit der Anmeldung wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital zu verwenden.
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Zeit
ganztägig (Samstag)
16MärganztägigZuchtrichter Vorbereitungslehrgangin Schwaiganger
Termin Details
Vorbereitungslehrgang für Allgemeine Richter Zucht (FN) Am Dienstag den 16. März 2021 findet am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger, ganztägig von 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr, ein Vorbereitungslehrgang Allgemeine Richter Zucht
Termin Details
Vorbereitungslehrgang für Allgemeine Richter Zucht (FN)
Am Dienstag den 16. März 2021 findet am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger, ganztägig von 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr, ein Vorbereitungslehrgang Allgemeine Richter Zucht (FN) (nachfolgend Zuchtrichter genannt) statt. Leitung: Béatrice Zimmermann (LfL), Torsten Große- Freese (LFL). Anmeldeschluss: 22.02.2021, Gebühr 25 € vor Ort.
Für den Vorbereitungslehrgang sind keine Voraussetzungen notwendig.
Eine Prüfung zum Zuchtrichter findet voraussichtlich im Herbst 2021 oder Frühjahr 2022 statt.
Für die Prüfung zum Zuchtrichter sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist vom Bewerber an die FN-Mitgliedszüchtervereinigung zu richten. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
- mindestens zweijährige Mitgliedschaft in einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate
- Nachweis, dass der Bewerber an einem mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang einer FN-Mitgliedszüchtervereinigung zur Aufnahme auf die Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung teilgenommen hat
- Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr, maximal vier Jahre auf der Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung geführt wird und innerhalb dieser Zeit auf mindestens zehn Zuchtveranstaltungen mit Bewertung und/oder Kommentierung und/oder Rangierung von Pferden/Ponys als Zuchtrichteranwärter tätig war
- Teilnahme an einem weiteren, mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang für Zuchtrichteranwärter bzw. Rasseexperten, der den jeweiligen Prüfungen unmittelbar vorausgeht
- Darüber hinausgehende Regelungen zur Zulassung sind aus den Zuchtbuchordnungen der zuständigen Züchtervereinigungen ersichtlich
Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet die jeweilige FN-Mitgliedszüchtervereinigung. Über die Anrechnung der Prüfungsteile entscheidet die Prüfungskommission.
Die Anzahl der Teilnehmer der beiden Fortbildungsmaßnahmen ist begrenzt, entscheidend ist der Posteingang der Anmeldung.
Anmeldungen richten Sie bitte schriftlich an:
Landesanstalt für Landwirtschaft
Landshamer Str. 11
81929 München
Vorzugsweise: per Email an Karl-Heinz.Geiger@LfL.Bayern.de
Fragen beantworten wir gern per Email
Weitere Information unter: http://www.lfl.bayern.de/itz/pferd oder http://www.pferd-aktuell.de/pferdezucht/zuchtrichter/zuchtrichter
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Zeit
ganztägig (Dienstag)
20Mär10:00Rasseversammlung Islandpferde
Zeit
(Samstag) 10:00
Ort
Gasthof Bauer-Keller
Kraftsbucherstr. 1 91171 Greding
Covid 19 Maßnahmen
27Mär10:00RasseversammlungDeutsches Reitpony, Welsh Pony und Cob, Sonstige Ponys
Zeit
(Samstag) 10:00
Ort
Landgasthof Vogelsang
Bahnhofstr. 24, 86706 Weichering
Covid 19 Maßnahmen
27Mär14:30RasseversammlungShetland Pony, Dt. PB Shetland Pony, Dt. Classic Pony, Fjordpferd
Zeit
(Samstag) 14:30
Ort
Landgasthof Vogelsang
Bahnhofstr. 24, 86706 Weichering
Covid 19 Maßnahmen
28Mär10:00RasseversammlungConnemara Pony, New Forest, Fjordpferde
Zeit
(Sonntag) 10:00
Ort
Landgasthof Vogelsang
Bahnhofstr. 24, 86706 Weichering
Covid 19 Maßnahmen
April
07AprganztägigE I Feldprüfung für Stuten und Wallache Zuchtrichtung ReitenMainburg
Termin Details
Ausschreibung für eine Leistungsprüfung Prüfungsform: E I Feldprüfung f. Stuten und Wallache Zuchtrichtung Reiten Prüfungszeitraum: 07.04.2021 Prüfungsort: Reitanlage Ried, Ried 7, 84048 Mainburg, www.reitanlage-ried.net Zuständiger Zuchtverband: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
Termin Details
Ausschreibung für eine Leistungsprüfung
Prüfungsform: E I Feldprüfung f. Stuten und Wallache Zuchtrichtung Reiten
Prüfungszeitraum: 07.04.2021
Prüfungsort: Reitanlage Ried, Ried 7, 84048 Mainburg, www.reitanlage-ried.net
Zuständiger Zuchtverband: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
Anmeldeschluss: 18.03.2021
Zugelassene Rassen: Leonharder, Connemara, Dt. Reitpony, Lewitzer, New Forest, Fjord, Welsh B,C,D, Achal Tekkiner, kl.dt. Reitpferd, Pinto, Leutstettener, etc.
Mindestalter: 3 Jahre (gemäß LP-Richtlinien)
Anlieferungsunterlagen: Gemäß LP-Richtlinien und ggf. weitere Unterlagen Hinweis für den Anmelder: Bitte beachten Sie, dass bei der Anlieferung die Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Verwaltungsgebühr: 25,00 € (Feldprüfung)
Prüfungsgebühr: 25,00 € (Feldprüfung)
Veranstaltungsgebühr: 10,00 €
Gesamt Anmeldegebühr: 60,00 € Mitglieder BZVKS – 80,00 € Mitglieder anderer Verbände
Das ausgefüllte Anmeldeformular ist zu richten an:
Name Bayerischer Zuchtverb. f. Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
Adresse Landshamerstraße 11 , 81929 München
Email info.bzvks@lvbp.bayern.de
Telefon 089/926967-352
Die Anmeldegebühr ist bis zum Anmeldeschluss zu zahlen an:
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen e.V.
BLZ: 701 900 00 IBAN: DE23701900000000707643
Konto: 70 76 43 BIC: GENODEF1M01
Hinweise für den Anmelder:
Es gelten alle Vorgaben und Bestimmungen der LP-Richtlinien, Zuchtverbandsordnung und Zuchtbuchordnungen.
Auszug aus den LP-Richtlinien (Stand 06. Mai 2019)
Hinweis zur Ausrüstung von Reiter und Pferd bei Stations-, Kurz- und Feldprüfungen:
In allen Prüfungsteilen gelten die Bestimmungen für Basisprüfungen gemäß LPO. In den Prüfungsteilen, die eine Überwindung von Hindernissen beinhalten, ist eine Ausrüstung gemäß Aufbauprüfungen (Springpferde-LP) nach LPO zulässig.
Hinweis zum Anlieferungsverfahren bei einer Stationsprüfung:
B 1.2.1. Bei der Anlieferung vorzulegende Dokumente
Für jedes Pferd sind folgende Dokumente bei der Anlieferung vorzulegen
• der Equidenpass
• die Zuchtbescheinigung
• ein fachtierärztliches Gesundheitszertifikat, nicht älter als fünf Tage, aus dem hervorgeht, dass das betroffene Pferd sowie sein Herkunftsbestand frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit sind.
Darüberhinausgehende gesundheitliche Anforderungen sind von der Prüfungsstation zu regeln.
B 1.2.2. Hinweise durch den Anmelder
Spätestens bei der Anlieferung ist der Anmelder verpflichtet, auf besondere Eigenschaften oder Unarten des Pferdes, die für dessen Haltung, Pflege, Handhabung, Gesunderhaltung und die Prüfungsdurchführung bedeutsam sein könnten, schriftlich hinzuweisen. Darüber hinaus muss der Anmelder spätestens bei der Anlieferung die Prüfungsstation auf frühere Verletzungen und Erkrankungen des Pferdes hinweisen, damit diese ggf. bei einer Behandlung entsprechend berücksichtigt werden können.
Die Folgen (z. B. Haftung auf Schadenersatz) aus unterlassenen, unvollständigen oder nichtzutreffenden Hinweisen trägt der Anmelder.
B 1.2.3. Kontrolle veterinärmedizinischer Kriterien
Bei der Anlieferung wird jedes Pferd von der QM-Kommission nach
veterinärmedizinischen Kriterien im Stand, Schritt und Trab untersucht. Neben einer Überprüfung des Allgemeinzustandes finden auch eine Kontrolle des Gebisses und die Feststellung eventuell notwendiger orthopädischer Maßnahmen statt.
B 1.2.4. Überprüfung unter dem Sattel/im Geschirr
Bei der Anlieferung wird das Verhalten des Pferdes im Umgang und unter dem Reiter/ im Geschirr sowie der altersgerechte Entwicklungsstand mit angemessener Kondition überprüft.
Hierbei ist jedes Pferd des Anmelders oder einer von ihm beauftragten Person
unter dem Sattel/im Geschirr vorzustellen.
Hinweis zum Anlieferungsverfahren bei einer Kurz- oder Feldprüfung
B 2.1. Anlieferungsverfahren
Im Rahmen der Anlieferung werden alle nachfolgend aufgeführten Kriterien und Vorgaben, sowie die unter A 9 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen durch den ZV-Beauftragten (siehe B 2.2) überprüft.
B 2.1.1. Bei der Anlieferung vorzulegende Dokumente
Für jedes Pferd sind folgende Dokumente bei der Anlieferung vorzulegen
• der Equidenpass
• die Zuchtbescheinigung.
Darüberhinausgehende gesundheitliche Anforderungen sind von der Prüfungsstation/-ort zu regeln.
B 2.1.2. Hinweise durch den Anmelder
Spätestens bei der Anlieferung ist der Anmelder verpflichtet, auf besondere Eigenschaften oder Unarten des Pferdes hinzuweisen. Die Folgen (z.B. Haftung auf Schadenersatz) aus unterlassenen, unvollständigen oder nichtzutreffenden Hinweisen trägt der Anmelder
mehr
Zeit
ganztägig (Mittwoch)
Covid 19 Maßnahmen
Mai
20MaiganztägigFeldleistungsprüfungGrabenstätt
Termin Details
Reiten, Fahren Pony, Spezialpferderassen Stuten, Wallache
Termin Details
Reiten, Fahren | Pony, Spezialpferderassen | Stuten, Wallache |
Zeit
ganztägig (Donnerstag)
Covid 19 Maßnahmen
Juni
Juli
August
September
Oktober
November