Fränkisches Fohlenchampionat
Fohlen- und Stutenschau
am 28. Juli 2024 in Schwarzenau
Fohlenchampionat und – Prämierung
Für Fohlen aller Rassen. Startberechtigt sind Fohlen der Mitglieder des Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. Die Siegerfohlen erhalten Ehrenpreise. Aus den Siegerfohlen der einzelnen Rassen werden die Gesamtsieger Freizeitpony, Sportpony und Spezialpferde ermittelt und erhalten Sonderpreise.
Zulassung: Alle Pony- und Spezialpferderassen, die im Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreut werden und deren Besitzer Mitglied sind
Fohlen:
Melden Sie Ihre Fohlen bis zum 05. Juli 2024 unter Angabe der Rasse / Farbe / Geschlecht / Geburtsdatum / Vater LN / Mutter LN an, damit eine Prämierung erfolgen kann.
Nur angemeldete Fohlen können prämiert werden.
Bitte beachten: Die Geburtsmeldung muss innerhalb 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen.
Nenngeld:
5.-€ pro Fohlen
Nachnenngebühr: Normale Gebühr + 20,-€ pro Nachnennung
Anmeldeschluss:
- Juli 2024
Nennungen an:
Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
Landshamer Str. 11
81929 München; Tel: 089-926967-353
Kohl.bzvks@lvbp.bayern.de
Nenngeld überweisen an:
Die Nenngebühr wird mit der Nennung fällig und wird per Rechnung verrechnet.
Gestütswerbung und Firmenwerbungen
Dies ist im Schaukatalog (DIN A5) möglich. Dazu ist eine druckfähige Vorlage in digitaler Form erforderlich. Einsendung bis 27. Juni 2022
Kosten: halbe Seite 25.-€ netto
Ganze Seite 50.-€ netto
Vorgeschriebene Vorführkleidung:
Verbands T-Shirt, weiße oder schwarze Hose. Verbandskleidung bei Bedarf vor Ort erhältlich (bitte in der Geschäftsstelle vorbestellen).
Schauordnung, Haftung und Versicherung:
Durch die Anmeldung zur Schau erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die besonderen Bedingungen an und unterwirft sich den Anweisungen der Schauleitung. Die Vorführung der Pferde/Ponys erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr des Beschickers. Eine Haftung seitens des Verbandes kann in keiner Form übernommen werden.
Es besteht zwischen den Veranstaltern einerseits, den Besuchern und den aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Vorführer, Pferde/Ponys und Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht „Gehilfen im Sinne der §§ 278 bzw. 831 des BGB“. Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Schauteilnahme. Alle Ponys (außer Fohlen) sollten gegen Influenza (gemäß LPO) geimpft sein und aus seuchenfreien Beständen und Gebieten stammen.