Jahrestagung des Beirates Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

Die Jahrestagung des Beirates Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) fand am 3.5.2022 in Münster statt.

Bei der Rasse Islandpferd gab es einige Änderungen sowie mehrere Anpassungen im Zuchtprogramm der Islandpferde.
Bei der Materialbeurteilung von Junghengsten, welche als Grundlage für eine Körung herangezogen werden soll, muss ab 2023 neben zwei Materialrichtern des IPZV (Islandpferde- Reiter- und Züchterverband e.V.) nun auch zusätzlich ein Zuchtleiter oder ein Beauftragter eines FN-Mitgliedszuchtverbandes in der Bewertungskommission vertreten sein, damit ein Hengst gekört werden kann. Ziel dieser Änderung ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Zuchtverbänden und des IPZV zu intensivieren und zu optimieren. Das Körurteil eines Zuchtverbandes beruht bei den Islandpferden ausschließlich auf dem Ergebnis der Leistungsbeurteilung / -prüfung (und dem Gesundheitszeugnis) und durch seine Anwesenheit im Sinne einer beratenden Funktion, erhält der Zuchtleiter oder ein Beauftragter des Zuchtverbandes so nun unter anderem einen wertvollen Einblick in die Kriterien der Jungpferdebeurteilung.
Zudem wurde beschlossen, dass Vier- und Fünfgänger mit einer einheitlichen Mindestnote bei einer Materialprüfung für gerittene Pferde nach FIZO in das Prämienbuch eingetragen werden. Bei den Hengsten gilt nun die Mindestnote von 8,2 für die Eintragung in das Hengstbuch I – Prämienbuch und bei den Stuten die Mindestnote von 8,0.
Für die Eintragung in das Hengstbuch 1 brauchen die Hengste nun nur noch die Absolvierung einer FIZO-Prüfung, die Mindestnote wurde gestrichen. Mit dieser Änderung wird erhofft, dass mehr Hengste unter dem Sattel nach FIZO geprüft werden, damit über die Zuchthengste so viele Informationen wie möglich vorliegen und somit von den Züchtern bewusstere Entscheidungen in der Hengstwahl getroffen werden können. Die FIZO ist die internationale Zuchtprüfung nach Regeln der FEIF.

Nachdem im Jahre 2020 schon die verpflichtende DNA-Überprüfung aller Fohlen und deren Eltern eingeführt wurde, ist nun außerdem klargestellt worden, dass für die Eintragung von Zuchthengsten in das Hengstbuch 1 – Prämienbuch, Hengstbuch 1 und Hengstbuch 2, deren Abstammung mittels DNA-Profil bestätigt sein muss.
Weiterhin wurden einige Anpassungen im Zuchtprogramm für Islandpferde vorgenommen, gemäß der Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches und der IPZV Zuchtordnung.
Diese Änderungen der ZVO treten seit der Beschlussfassung im Mai 2022 in Kraft und die Bestimmungen in den Zuchtprogrammen gelten für alle FN Mitgliedszuchtverbände verbindlich ab dem Zuchtjahr 2023.

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