INFORMATION DER ZUCHTLEITUNG DES IPZV ZU DEN FIZO-PRÜFUNGEN 2020

Liebe Züchter, Liebe Ausrichter, Liebe Reiter,

Für alle Veranstaltungen des IPZV e.V. ist die momentane Situation, die durch das Coronavirus in Deutschland entstanden ist, völlig unübersichtlich.
Natürlich betreffen die derzeitigen restriktiven und leider notwendigen behördlichen Maßnahmen auch die geplanten und terminierten FIZO-Prüfungen 2020 für unsere Zuchtpferde.

Für die FIZO-Prüfungen 2020 bitten wir deshalb um Euer Verständnis für die folgende Vorgehensweise von Seiten des Verbandes:

1. Die FIZO-Prüfung in Wurz vom 29.04.–01.05.2020 wird hiermit abgesagt, genau wie die Jungpferde-Material-Beurteilung und die Körung.
2. Es kann zurzeit auch keine feste Zusage gemacht werden für die Durchführung der weiteren geplanten und terminierten FIZO-Prüfungen im Mai und im Juni diesen Jahres.
3. Notwendige Ausweichtermine für geplante FIZO-Prüfungen können frühestens in der 16. KW, also erst nach Ostern überlegt werden, falls bis dahin die bestehenden Einschränkungen gelockert werden.

4. Sollte dies nicht der Fall sein, verschiebt sich die Terminplanung für die weiteren geplanten FIZO-Prüfungen weiter nach hinten oder diese werden bei Bedarf abgesagt.
5. In diesem Fall müssen wir sowohl weitere Prüfungstermine wie auch die damit verbundenen Einsätze von Richtern, Ringstewards und Rechenstellen neu planen.
6. Wie wir alle wissen, ist dies sowohl mit zusätzlichem Aufwand als auch mit erhöhten Kosten für alle Beteiligten verbunden, was wir sehr bedauern.
7. Es ist nach wie vor unser Ziel, genügend Zuchtprüfungen durchzuführen und diese auch flächendeckend anzubieten.
8. Allerdings müssen wir die behördlichen Vorgaben bezüglich dieser Veranstaltungen einhalten und bei Bedarf Alternativen suchen.
9. Wir sind ernsthaft bemüht darum, den durch die Corona-Pandemie aufgetretenen Problemen bei den FIZO-Prüfungen Abhilfe zu schaffen, hierfür bitten wir höflich um Euer Verständnis, um Eure Mitarbeit und Eure Geduld.

Bei allen bestehenden Problemen wünschen wir Euch selbst viel Gesundheit und eine gute Zeit mit Euren Pferden und hier insbesondere viel Glück bei den anstehenden Fohlengeburten.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria-Magdalena Siepe-Gunkel, Ressortleiterin-Zucht des IPZV e.V.
Peter Frühsammer, stellvertretender Ressortleiter-Zucht des IPZV e.V.

Sonderbeschluss zur Fristverlängerung für das Absolvieren der Hengstleistungsprüfungen, der für die Islandpferde folgendermaßen umgesetzt werden sollte:

Für alle Hengste, die in diesem Jahr ihre Leistungsprüfung ableisten müssen, wird die Frist für einen Verbleib im Hengstbuch I bis Jahresende 2021 verlängert.

In diesem Zusammenhang ist als Leistungsprüfung die Materialprüfung für gerittene Pferde nach FIZO (gemäß ZVO 11.3.2) gemeint. Die Jungpferdeprüfung nach IPO für zwei- bis vierjährige Jungpferde (gemäß ZVO 11.3.1) ist dabei als „Körung“ und nicht als Leistungsprüfung anzusehen.

Denn im Zuchtprogramm für Islandpferde steht unter ZVO 11.3.2. Gerittene Leistungsprüfung folgende Erläuterung: Die Prüfungen werden nach den allgemeinen Regeln der FIZO (FEIF Rules for Icelandic Horse Breeding) bzw. den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports auf Islandpferden (FIPO) durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Feld- bzw. Turniersportprüfung durchgeführt werden.

Islandpferde ohne Jungpferdeprüfung nach IPO für zwei- bis vierjährige Jungpferde (gemäß ZVO 11.3.1) können nach den derzeitigen Bestimmungen nicht im Hengstbuch I eingetragen werden.

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