Bei der Geburtsmeldung:

Bei der Geburtsmeldung:

  • Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
  • Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen
  • Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Unterschrift des Hengsthalters – falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigrees) beizulegen. Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht
  • Bei Rassen die eine verpflichtende Abstammungsuntersuchung haben (Islandpferd, Connemara, Konik, Huzulen, Achal-Tekkiner, Leustettener Pferd, Lipizzaner, Kiger Mustang, Quater Horse, Karabagh) – haben die Eltern bereits eine DNA Nummer?
  • Bei Islandpferden: Sind die Eltern bereits in WorldFengur angelegt? Das Fohlen erhält direkt eine FEIF-ID
  • Bei Appaloosa und PoA: Sind die Eltern bereits auf Erbkrankheiten getestet? (GBED, HYPP, MH, PSSM, HERDA)
  • Bei Tieren für die zusätzlich ein amerikanisches Papier beantragt wird (zB PoA)– bitte dieses umgehend beantragen und dem Verband nachreichen
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