Bei der Geburtsmeldung:
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Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
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Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen
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Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Unterschrift des Hengsthalters – falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigrees) beizulegen. Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht
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Bei Rassen die eine verpflichtende Abstammungsuntersuchung haben (Islandpferd, Connemara, Konik, Huzulen, Achal-Tekkiner, Leustettener Pferd, Lipizzaner, Kiger Mustang, Quater Horse, Karabagh) – haben die Eltern bereits eine DNA Nummer?
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Bei Islandpferden: Sind die Eltern bereits in WorldFengur angelegt? Das Fohlen erhält direkt eine FEIF-ID
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Bei Appaloosa und PoA: Sind die Eltern bereits auf Erbkrankheiten getestet? (GBED, HYPP, MH, PSSM, HERDA)
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Bei Tieren für die zusätzlich ein amerikanisches Papier beantragt wird (zB PoA)– bitte dieses umgehend beantragen und dem Verband nachreichen
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