Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen
Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, Eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Unterschrift des Hengsthalters – falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigrees) beizulegen. Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht
Bei Rassen die eine verpflichtende Abstammungsuntersuchung haben (Islandpferd, Connemara, Konik, Huzulen, Achal-Tekkiner, Leustettener Pferd, Lipizzaner, Kiger Mustang, Quater Horse, Karabagh) – haben die Eltern bereits eine DNA Nummer?
Bei Islandpferden: Sind die Eltern bereits in WorldFengur angelegt? Das Fohlen erhält direkt eine FEIF-ID
Bei Appaloosa und PoA: Sind die Eltern bereits auf Erbkrankheiten getestet? (GBED, HYPP, MH, PSSM, HERDA)
Bei Tieren für die zusätzlich ein amerikanisches Papier beantragt wird (zB PoA)– bitte dieses umgehend beantragen und dem Verband nachreichen