Bei der Geburtsmeldung:

Bei der Geburtsmeldung:

  • Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
  • Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen – diese ist in der Regel 15-stellig und beginnend mit 276…
  • Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
  • falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden, ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigree’s des Hengstes/der Stute) beizulegen. Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht. Unterschrift des Stutenbesitzers
  • Haben beide Elterntiere bereits eine DNA Nummer?
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