Die Geburtsmeldung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt dem Verband vorliegen
Dem Verband muss eine gültige landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Tierhalternummer) vorliegen – diese ist in der Regel 15-stellig und beginnend mit 276…
Auf der Geburtsmeldung müssen folgende Daten enthalten sein: Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung, eventuell neuer Besitzer, Stute mit Namen und Lebensnummer, Bedeckungszeitraum, Hengst mit Name und Lebensnummer, Art der Bedeckung, Unterschrift des Hengsthalters
falls dem Verband ausländische oder nicht eingetragene Tiere vorgestellt werden, ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (Pedigree’s des Hengstes/der Stute) beizulegen.
Zum Fohlen sind folgende Daten nötig: Geburtsdatum, Name und Geschlecht. Unterschrift des Stutenbesitzers
Haben beide Elterntiere bereits eine DNA Nummer?
Sind beide Elterntiere bereits in WorldFengur angelegt?
Das Fohlen erhält bereits bei der Geburtsmeldung eine FEIF-ID in WorldFengur