Zuchtrichter Vorbereitungslehrgang

Zuchtrichter Vorbereitungslehrgang

202116MärganztägigZuchtrichter Vorbereitungslehrgangin Schwaiganger

Termin Details

Vorbereitungslehrgang für Allgemeine Richter Zucht (FN)

 

Am Dienstag den 16. März 2021 findet am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger, ganztägig von 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr, ein Vorbereitungslehrgang  Allgemeine Richter Zucht  (FN) (nachfolgend Zuchtrichter genannt) statt. Leitung:  Béatrice Zimmermann (LfL), Torsten Große- Freese (LFL). Anmeldeschluss: 22.02.2021, Gebühr 25 € vor Ort.

Für den Vorbereitungslehrgang sind keine Voraussetzungen notwendig.

Eine Prüfung zum Zuchtrichter findet voraussichtlich im Herbst 2021 oder Frühjahr 2022 statt.

 

Für die Prüfung zum Zuchtrichter sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist vom Bewerber an die FN-Mitgliedszüchtervereinigung zu richten. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • mindestens zweijährige Mitgliedschaft in einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber an einem mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang einer FN-Mitgliedszüchtervereinigung zur Aufnahme auf die Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr, maximal vier Jahre auf der Zuchtrichteranwärterliste einer Züchtervereinigung geführt wird und innerhalb dieser Zeit auf mindestens zehn Zuchtveranstaltungen mit Bewertung und/oder Kommentierung und/oder Rangierung von Pferden/Ponys als Zuchtrichteranwärter tätig war
  • Teilnahme an einem weiteren, mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang für Zuchtrichteranwärter bzw. Rasseexperten, der den jeweiligen Prüfungen unmittelbar vorausgeht
  • Darüber hinausgehende Regelungen zur Zulassung sind aus den Zuchtbuchordnungen der zuständigen Züchtervereinigungen ersichtlich

 

Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet die jeweilige FN-Mitgliedszüchtervereinigung. Über die Anrechnung der Prüfungsteile entscheidet die Prüfungskommission.

Die Anzahl der Teilnehmer der beiden Fortbildungsmaßnahmen ist begrenzt, entscheidend ist der Posteingang der Anmeldung.

Anmeldungen richten Sie bitte schriftlich an:

Landesanstalt für Landwirtschaft

Landshamer Str. 11

81929 München

 

Vorzugsweise:  per Email an Karl-Heinz.Geiger@LfL.Bayern.de

Fragen beantworten wir gern per Email

Weitere Information unter: http://www.lfl.bayern.de/itz/pferd oder http://www.pferd-aktuell.de/pferdezucht/zuchtrichter/zuchtrichter

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Zeit

16. März 2021 ganztägig(GMT-11:00)

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