März 2021

Termin Details
Veranstalter: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. Landshamer Str. 11, 81929 München
Termin Details
Veranstalter:
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. Landshamer Str. 11, 81929 München
Tel. 089 / 92 69 67 -352, Fax 089 / 92 69 67 -355
E-Mail: info.bzvks@lvpb.bayern.de
Ort:
Am Reiterzentrum 3, 91522 Ansbach
Nennungen zur Körung:
Der Hengstbesitzer muss Mitglied des Verbandes sein.
Die Anmeldung ist an die Geschäftsstelle des Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. zu richten.
Zur Anmeldung gehört:
- die unterschriebene und ausgefüllte Anmeldung
- eine Kopie der Zuchtbescheinigung oder Eigentumsurkunde
- die vollständige Anschrift mit Email und Telefonnummer des Besitzers
- Nachweis einer Abstammungsüberprüfung bis spätestens zum Zeitpunkt
der Körveranstaltung (sofern es eine Ersteintragung ist)
- sofern vorhanden: DNA-Mikrosatelliten-Profil (am Tag der Körung werden
zudem Haare zur Identitätsüberprüfung gezogen)
- Ergebnisse von Leistungsprüfungen
- sofern vorhanden, Ergebnisse von rassespezifisch notwendigen Gentests
Nennungen bereits gekörter Hengste zur Anerkennung:
- die unterschriebene und ausgefüllte Anmeldung
- eine Kopie der Zuchtbescheinigung oder Eigentumsurkunde
- die Kopie des Körprotokolls
- bei bereits absolvierter Leistungsprüfung Kopie des Prüfungszeugnisses
- Nachweis einer Abstammungsüberprüfung bis spätestens zum Zeitpunkt der Körveranstaltung (sofern es eine Ersteintragung ist)
- sofern vorhanden: DNA-Mikrosatelliten-Profil (am Tag der Körung werden zudem Haare
zur Identitätsüberprüfung gezogen)
- Ergebnisse von rassespezifisch notwendigen Gentests
Nennungsformular: www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de/Downloads/Ausschreibungen
Nennschluss: 31.01.2021
Nenngeld/ Körgebühr:
€ 25, für Hengste mit Abstammungsnachweis eines der AGS angeschlossenen Zuchtverbände (ZV)
€ 50,- für alle anderen Hengste
(bei Bedarf zzgl. Verschlüsselungsgebühr € 12),
Für Nennungen, die nach dem 31.01.2021 eingehen, wird eine Nachnenngebühr von € 50,- (lt. Gebührenordnung) erhoben.
Nenngeld überweisen an:
Die Nenngebühren und ggf. Nachnenngebühr werden mit der Nennung fällig und sind durch Überweisung (Verwendungszweck: Nenngeld Körung 06.03.2021, Name) auf unser Konto bei der
Münchner Bank eG IBAN: DE23701900000000707643, BIC: GENODEF1M01 zu begleichen.
Zulassung und Vorstellung Körung/ Anerkennung an der Hand:
Pony-, Kleinpferde und Spezialpferderassenhengste des Geburtsjahrganges 2018 und älter (Mindestalter von 30 Monate empfohlen), die laut dem jeweiligen Zuchtprogramm zur Eintragung in das Zuchtbuch vorgestellt werden dürfen.
Vorstellung: 1. auf festem Boden im Schritt und Trab
- auf dem Dreieck im Schritt und Trab
- Freilaufen / rassebezogen auch Freispringen
- Schrittring und Ergebnisbekanntgabe
Bes. Bestimmungen:
Der Aussteller des Pferdes muss beim Veranstalter Mitglied sein. Alle Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Die Grundimmunisierung sowie der aktuelle Impfschutz gegen Influenza sind durch Vorlage des Equidenpasses nachzuweisen. Es besteht zwischen dem Veranstalter und den aktiven Teilnehmern bzw. Besuchern kein Vertragsverhältnis, jede Haftung für Diebstahl, Verletzung von Tier und Mensch ist ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278, 831 BGB. Kopfnummern, sind selbst mitzubringen. Wir bitten, leicht zu öffnende Zügel zu verwenden.
Achtung:
Die Hengstbesitzer erhalten vor der Körung/Anerkennung ein Schreiben mit u.a. einem Formular für die tierärztliche Untersuchung und der endgültigen Zeiteinteilung. Ohne Vorlage eines aktuellen tierärztlichen Zeugnisses/aktuellen Impfschutzes ist am Veranstaltungstag keine Vorstellung zur Körung/Anerkennung möglich. Die Vorstellung in der jeweiligen Verbandskleidung/ rassespezifischen Tracht ist erwünscht. Im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ist die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktion haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig. Ponys und Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.
Mit der Anmeldung wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital zu verwenden.
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Zeit
ganztägig (Samstag)
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