Änderung bei der HBI Eintragung fürs Islandpferd:
Hengsten, die die Materialprüfung für gerittene Pferde nach FIZO in der Vergangenheit
mit einer Gesamtnote unter 7,5 absolviert haben und bisher nicht im Hengstbuch I
eingetragen werden konnten, jetzt aber im Hengstbuch I eintragungsfähig sind, können
nur auf Antrag in das Hengstbuch I eingetragen werden, so dass auch der entsprechende
Eintrag im Equidenpass durchgeführt werden kann.
Der Antrag muss schriftlich bei Frau Faltermeier eingereicht werden!