ACHTUNG: Änderung der Gebührenordnung!

In der Sitzung des Ausschusses des BZVKS am 17.11.2019 wurden folgende Änderungen der Gebührenordnung beschlossen.

Das Einsendedatum für Einzeltermine ist zukünftig schon der 31.07. und die Pauschalen für die Termine haben sich wie folgenden aufgezeigt verändert:

Zusätzliche Hofpauschale bei Einzeltermin zzgl. anteiliger Kilometer (1-2 Pferde)
bis 31.07. in der Geschäftsstelle eingereicht 7% 120,00

Zusätzliche Hofpauschale bei Einzeltermin zzgl. anteiliger Kilometer (ab 3 Pferden)
bis 31.07. in der Geschäftsstelle eingereicht 7% 100,00

Für Hofterminanträge, die nach dem 31.07. eingesendet werden, wird die jeweilige doppelte Gebühr berechnet!

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